Allgemeine Geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Viereck Consulting | Meta-Werbeagentur für B2B-Leadgenerierung Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Viereck Consulting LLC
DAMAC Maison UpperCrest 38, Al Asayel Street
Dubai 3811
Vereinigte Arabische Emirate (nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Leistungsgegenstand
Die Agentur erbringt für den Kunden folgende Dienstleistungen im Bereich bezahlter Werbung auf den Plattformen von Meta (Facebook, Instagram) zur B2B-Leadgenerierung:
Anzeigenerstellung & Creatives: Konzeption, Gestaltung und Produktion von Werbemitteln (Texte, Bilder, ggf. Videos) für Meta-Kampagnen
Kampagnenmanagement & Optimierung: Einrichtung, laufende Steuerung, A/B-Testing und datengetriebene Optimierung der Werbekampagnen
Lead-Weitergabe / CRM-Integration: Übergabe qualifizierter Leads an den Kunden über vereinbarte Kanäle (z. B. E-Mail, CRM-Schnittstelle, Tabelle)
Reporting & Auswertung: Regelmäßige Bereitstellung von Kampagnenberichten mit vereinbarten KPIs
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem gesonderten Leistungsschein, der Bestandteil des Vertrages wird.
Die Agentur erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine Mindestanzahl an Leads, Conversion-Raten oder Umsatzziele) wird nicht geschuldet und nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die datenschutzrechtliche Absicherung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen.
§ 3 Werbebudget & Meta-Konto
Das Werbebudget für Meta-Kampagnen wird ausschließlich vom Kunden direkt an Meta Platforms Ireland Ltd. gezahlt. Die Agentur verwaltet, verauslagt oder schuldet dieses Budget zu keinem Zeitpunkt.
Der Kunde ist verpflichtet, ein eigenes, aktives Meta Business Manager-Konto zu unterhalten und der Agentur die erforderlichen Zugriffsrechte (mindestens Werbeanzeigenmanager-Zugriff) zu gewähren.
Der Kunde stellt sicher, dass sein Meta-Konto in gutem Zustand ist und keine aktiven Sperrungen oder Richtlinienverstöße vorliegen. Verzögerungen oder Leistungsausfälle infolge von Kontosperrungen durch Meta liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur.
Änderungen am Werbebudget teilt der Kunde der Agentur rechtzeitig (mindestens 5 Werktage vor Wirksamkeit) schriftlich mit.
Die Agentur haftet nicht für Handlungen, Entscheidungen oder Richtlinienänderungen von Meta, die sich auf die Kampagnenleistung oder -verfügbarkeit auswirken.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt auf Basis einer monatlichen Pauschale (Retainer) gemäß dem individuell vereinbarten Angebot.
Die Monatspauschale wird zu Beginn jedes Leistungsmonats fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
Im Verzugsfall ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 € je Mahnschreiben (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen.
Die Agentur ist bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen berechtigt, laufende Kampagnen bis zum Zahlungseingang zu pausieren. Entstehende Leistungsausfälle während dieser Zeit gehen nicht zu Lasten der Agentur.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit die zugrundeliegenden Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.
§ 5 Vertragslaufzeit & Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten geschlossen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor bei:
Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen
Bereitstellung rechtswidriger Inhalte durch den Kunden
Verstoß des Kunden gegen Meta-Richtlinien, der zur Sperrung des Kontos führt
Nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 6)
Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
Bereits erbrachte Leistungen sowie anteilige Pauschalen für den laufenden Monat bis zum Kündigungszeitpunkt sind in voller Höhe zu vergüten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
Markenmaterialien (Logos, Farben, Schriften, Bildmaterial)
Zielgruppendefinitionen und Kampagnenziele
Angebotsinformationen und USPs
Freigaben für Anzeigenmotive innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage
Erteilt der Kunde eine Freigabe nicht fristgerecht, ist die Agentur berechtigt, die Leistungszeit entsprechend zu verlängern oder notwendige Entscheidungen im Rahmen der vereinbarten Strategie eigenverantwortlich zu treffen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Angebote) frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Entsprechende Ansprüche Dritter gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße datenschutzrechtliche Einbindung von Meta-Pixeln und Lead-Formularen auf seinen eigenen Seiten sowie für die Konformität seiner Datenschutzerklärung mit geltenden Anforderungen.
§ 7 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Lead-Daten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dieser ist Pflichtbestandteil des Vertragsverhältnisses.
Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Lead-Generierung, die ordnungsgemäße Einwilligung der betroffenen Personen (sofern erforderlich) sowie die weitere Verarbeitung der übermittelten Leads verantwortlich.
Die Agentur verarbeitet kundenbezogene Daten (Ansprechpartner, Kommunikationsinhalte) zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Agentur unter https://www.viereck-consulting.de/datenschutz.
§ 8 Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werbemitteln (Creatives, Texte) für den vereinbarten Verwendungszweck ein.
Die Nutzung der erstellten Materialien für andere Plattformen, Dritte oder über den Vertragszweck hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen (ohne vertrauliche Inhalte) im Rahmen der eigenen Referenzdarstellung zu nennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
Alle vor Vertragsbeginn bestehenden Rechte (Vorkenntnisse, Tools, Methoden) verbleiben beim jeweiligen Inhaber.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Kampagnenergebnisse, Strategien und Konditionen – strikt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Vertragsende.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss rechtmäßig bekannt waren.
§ 10 Haftung & Haftungsbeschränkung
Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der in den letzten 3 Monaten vor dem Schadenseintritt gezahlten Nettovergütung.
Die Agentur haftet ausdrücklich nicht für:
Das Erreichen bestimmter Kampagnenziele, Lead-Zahlen oder Umsatzergebnisse
Entscheidungen, Richtlinienänderungen oder Sperrungen durch Meta
Fehlerhafte oder unvollständige Informationen, die der Kunde bereitgestellt hat
Schäden durch nicht fristgerechte Freigaben des Kunden
Ausfälle oder Leistungsminderungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Serverausfälle bei Meta, Cyberangriffe auf Drittinfrastruktur)
Eine weitergehende Haftung der Agentur ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Keine Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur nicht auf Dritte übertragen.

